Verbesserungen im Attraktivitätsprogramm!!!Der Wahlkampf für die Personalratswahlen der Bundespolizei im Mai 2009 hat begonnen. Also auf geht es! Die Auseinandersetzungen beginnen und ähnlich der Politik fühlen sich einige berufen, ihre gewerkschaftliche und persönliche Meinung kund zu tun. So geschehen in den letzten Tagen!Nicht anders kann man sich die Wortbeiträge der gewerkschaftlichen Mitbewerber erklären, die selber keine Alternativen zu bieten haben. Sie begnügen sich jetzt damit, konkrete Verbesserungen für die Bundespolizei, die durch die GdP erreicht wurden, schlecht zu reden. Schlecht machen kann man das Attraktivitätsprogramm nämlich nicht, dazu hat es zu große Verbesserungen bei allen Polizeibeamtinnen und -beamten erreicht, die diesen Weg eingeschlagen haben.Wenn der bgv-Bundesvorsitzende im Verbund mit Funktionären der DPolG, mit denen man ja jetzt in einem gemeinsamen Boot sitzt (warum dann eigentlich noch zwei Organisationen??? behauptet, dass das „Attraktivitätsprogramm gescheitert“ ist, dann darf und muss dem entgegengetreten werden. Für den Bereich der GdP-Direktionsgruppe NRW und damit der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin stimmt die Behauptung jedenfalls nicht.Welche Alternative gibt es denn zum Attraktivitätsprogramm? Wo sollen wir denn noch Beförderungen im mittleren Dienst herholen, wenn die Stellenplan-obergrenzen erreicht sind? Aus den Ruheständen allein???Hätten wir dieses Programm nicht, wäre bereits seit einigen Jahren Schluss mit Beförderun-gen im mD, aber auch im gD, weil sich dort kein Planstellenzuwachs ergeben würde, die Planstellenpyramide führte nämlich durch das Attraktivitätsprogramm auch zu einer Vermeh-rung der A 13er bis 10er Stellen.Uneingeschränkt befähigte Kolleginnen und Kollegen könnten auch ohne das Attraktivitäts-programm nicht so einfach damit rechnen, ohne Weiteres mit A 13/A9mZ in den Ruhestand zu kommen (also ihr Endamt bereits so früh wie jetzt zu erreichen).PHM mit A 9mZ, die das mit in den Ruhestand nehmen können und es auch ruhegehaltsfähig erhalten, könnten ohne dieses Programm unter bestimmten Umständen mit A 8 oder A 9 ihren Ruhestand verbringen und Beförderungen von PM zu POM und Folgende wären nicht so erfolgt, wie das in der Vergangenheit der Fall war.Angehörige des mittleren Polizeivollzugsdienstes konnten seit einigen Jahren aus der A 9 und A9mZ heraus bis zu A 11 aufsteigen. Die Vorschläge zu diesen Verbesserungen stammen natürlich nicht aus der kleinen Kreativbox der Mitbewerber, sondern sind Ergebnis der Überlegungen und Beschlüsse der GdP gewesen. Aber nicht nur Überlegungen und Beschlussfassungen, sondern auch das unermüdliche Eintreten in der Politik, bei Abgeord-neten des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und die Durchsetzung dieser wirklichen Einkommensverbesserungen gehört dazu.Das sollte mit den positiven Folgen für den mD nicht schlecht geredet werden. Auch die jetzt erreichte Veränderung der BPOL-Laufbahnverordnung mit der Absenkung des Lebensalters auf 40 Jahre für den begrenzten Praxisaufstieg ist ein Erfolg, weil es eine Verbesserung ist und nicht ein Scheitern des Attraktivitätsprogramms. Genau das Gegenteil ist erreicht worden. In der Direktion Sankt Augustin in der sich alle Personalvertreter und auch der ehemalige Präsident der BPOLP West Seeger sehr aktiv in die positive Umsetzung des Attraktivitätsprogramms eingebracht haben sind derzeit (Stand Januar 2009) rund 30 Prozent der Beschäftigten im gehobenen Dienst.Jetzt kommt bestimmt bei dem einen oder anderen bereits innerlicher Frust auf. Auch das kann nachvollzogen werden. Denn im mittleren Dienst ist noch ein erheblicher Nachholbe-darf. Diesen Nachholbedarf ändert man aber nicht mit Schlechtreden von Attraktivitätspro-grammen, an die vor einigen Jahren noch keiner zu denken gewagt hätte, und die bei ehrli-cher Betrachtung genau das Gegenteil bewirkt haben. Nämlich die einzige damals denkbare Möglichkeit zur spürbaren Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten im mD und gD. Über die inhaltliche Ausgestaltung der Aufstiegsverfahren (nicht des Attraktivitätsprogramms) gibt es dagegen durchaus unterschiedliche Positionen. Hier vertritt die GdP-Direktionsgruppe NRW die Auffassung, dass ein prüfungsfreier Aufstieg angestrebt werden soll. Die ist übri-gens auch die einstimmige Beschlusslage des Bezirkspersonalrates in dem bgv und DPolG vertreten sind. Das sind die Fakten!Und wenn es uns (der GdP) jetzt noch gelingt - aus den Gesprächen mit dem Bundesinnen-minister im vergangenen Monat - an den Stellschrauben der Stellenplanobergrenzen für den mittleren Dienst noch etwas spürbar zum Positiven zu verändern, dann wäre auch das ein Erfolg der Gewerkschaft der Polizei….auf diesen Zug springen dann bgv und DPolG wieder gerne auf. Und ob auch das dann schlecht geredet wird oder nicht, ist eigentlich egal, weil nicht die Worte, sondern die Taten bewertet werden.Denn nur das Attraktivitätsprogramm ist gescheitert, welches Verschlechterungen beinhaltet. Und das kann sich doch angesichts des 30 %igen Anteils der Direktion Sankt Augustin im gehobenen Dienst ein halbwegs intelligenter Mensch wahrlich nicht ernsthaft einreden las-sen.Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort könnten den Funktionären der gewerkschaftlichen Mit-bewerber bestimmt auch etwas zu diesem Thema sagen, aber dann müsste ja so mancher Funktionär des bgv und der DPolG sich auch mal kritischen Fragen stellen z. B. der der Le-bensarbeitszeitverlängerung. Wie die Position der GdP Bezirk Bundespolizei dazu ist und was wir unternommen haben, kann jeder in den Protokollen des Deutschen Bundestages und den Expertenanhörungen nachlesen, was unsere Mitbewerber dagegen getan (bzw. nicht getan) haben, steht dort auch!Gemeinsam sind wir stark! Vielleicht auch gemeinsam über die Grenzen der unterschiedli-chen Zugehörigkeit zu Verbänden und Gewerkschaften. Gerade in Fragen des beruflichen Weiterkommens aller Beschäftigten!